Sonntag, 25. Dezember 2011

Neue Lebensmittelkennzeichnung ab 01.01.12

Lebensmittelkennzeichnung: Glutenfreie Lebensmittel müssen ab 1. Januar in der EU einheitlich gekennzeichnet werden. «Glutenfrei» dürfen sie genannt werden, wenn sie höchstens 20 Milligramm pro Kilogramm enthalten. Bei maximal 100 Milligramm lautet die Aufschrift «mit sehr niedrigem Glutengehalt». Gluten ist ein Eiweiß, das in den meisten Getreidesorten vorkommt. Menschen mit einer Unverträglichkeit müssen den Stoff meiden, da er die Darmschleimhaut schädigen kann.
Quelle: stern.de